Bekannte Sätze in Bezug auf Werbung oder Reklame besagen, dass Qualität sich durchsetzt, egal, ob sie beworben wurde oder nicht, dass Qualität sich herumspricht, weil sie überzeugt und dass Qualität bzw. qualitativ hochwertige Waren und / oder Dienstleistungen, Events oder Sonstiges sich ganz ohne Werbeversprechen, Werbung oder Reklame behaupten können – doch ist das so?

In dieser schnelllebigen Zeit, in der die Konsumenten alles in großer Menge und in riesiger Auswahl zur Verfügung haben, braucht es doch keine Werbung, oder doch?

Gerade, weil die Zeit schnelllebig ist und gerade, weil von allem viel zu viel und in zu großer Auswahl da ist, kann Werbung hier aber auch gute Impulse setzen.

Jeder spricht von Werbung und jeder glaubt, etwas über Werbung zu wissen, doch was genau ist Werbung überhaupt. Ist Werbung legal? Wieviel Werbung ist OK und was hat es mit den Werbeversprechen im Internet auf sich? Dieser kleine Ratgeber soll erklären,

  • was Werbung ist,
  • was Werbung darf,
  • wann bzw. welche Werbung nicht erlaubt ist,
  • was Werbeversprechen im Internet sind sowie die
  • Folgen von irreführender Werbung.

Was genau versteht man unter Werbung?

Die Begriff „Werbung“ wird über das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb(UWG)definiert und ist damit Bestandteil des zentralen Gesetzes für Wettbewerbsrecht.

Laut diesem Gesetz ist Werbung „jede Äußerung, bei der die Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerkes oder freien Berufes mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich unbeweglicher Sachen, Recht und Verpflichtungen zu erbringen“.

Zugegeben, klingt kompliziert – und genau genommen ist es das auch.

Zumindest ist Werbung kein rechtsfreier Raum und unterliegt eindeutigen Regeln.

Gleichzeitig soll Werbung natürlich auch einen wirtschaftlichen Erfolg für den, der wirbt, bringen und den Beworbenen das Gefühl vermitteln, dass er / sie sich für das richtige Produkt oder den richtigen Anbieter entschieden hat – und ebenfalls einen wirtschaftlichen Erfolg eingefahren hat.

Was Werbung darf und was nicht

Werbung darf die Vorzüge der Waren, Dienstleistungen etc. vorstellen, muss sich aber an die Regeln des Wettbewerbes halten. Dazu zählt auch das Verbot von unlauterem Wettbewerb, falschen Angaben zum Werbeprodukt, falsche Werbeversprechungen im Internet, usw.

Werbung ist einfach? – Die vielen rechtlichen Tücken von Werbeversprechen

Werbung darf nicht alles. Zwar sind der Kreativität von Werbung in Farbe und Form offiziell keine Grenzen gesetzt, rechtlich gibt es da aber ganz konkrete Vorschriften. Das fängt bereits damit an, welche Werbung nicht erlaubt ist. Dazu zählen:

  • diskriminierende Werbung;
  • menschenverachtende Werbung;
  • Schleichwerbung;
  • unlautere Werbung usw.

Werbung im Internet

Werbung im Internet ist jedoch eine ganz andere Abteilung – schon allein wegen der Reichweite. Internetwerbung wird oft auch Onlinemarketing oder Suchmaschinenmarketing bezeichnet. Hierbei werden u.a. Social – Media – Kanäle genutzt, Banner eingespielt, über den Newsletter geworben, in Google angezeigt etc.

Gerade im Internet werden wir buchstäblich mit Werbung und entsprechend auch mit Werbeversprechen überschüttet. Wer eine werbefreie Webseite haben oder die Dienste im Netz nutzen möchte, bekommt das in aller Regel nicht kostenlos. Soweit sogut.

Wir alle haben uns mehr oder weniger an diese Einspielungen gewöhnt und nutzen dafür die kostenlosen Angebote der Medien – und ab und an gibt es auch durchaus schöne und sinnvolle Werbung zu interessanten Angeboten, doch wie sieht es mit dem Thema „Werbeversprechen im Internet“ aus?

Werbeversprechen im Internet

Werbung und Werbeversprechen sind meistens an Erwartungen gekoppelt – und zwar auf beiden Seiten. Jeder Kunde freut sich, wenn er ein günstiges Schnäppchen ergattern konnte und für die werbende Seite sollte sich die Werbung auch lohnen.

Bei Werbeversprechen im Internet ist jedoch Vorsicht geboten.

Wer irreführende Werbung schaltet, kann sich viel Ärger einhandeln, denn irreführende Werbung ist nicht zulässig und kann abgemahnt werden.

Da es bei Werbung generell meistens um viel Geld geht, würde auch ein falsches Werbeversprechen recht schnell ins Geld gehen, denn Abmahnanwälte sind nicht zimperlich und neben einem teuren Rechtsstreit könnte so auch das Unternehmen erheblichen Schaden nehmen.

Was zählt zu irreführender Werbung im Internet?

Wenn Sie sich mit einem kleinen Unternehmen selbständig machen möchten, sollten Sie sich vorher mit dem Thema „Wettbewerbsrecht“ beschäftigen, um später nicht ein böses Erwachen zu erleben, denn Unkenntnis zählt nicht als Grund für vermeidbare Fehler.

Was alles zu irreführender Werbung zählt, ist im Gesetz für unlauteren Wettbewerb geregelt.

Grundregeln für faire Werbung

Nicht mehr versprechen, als geboten wird:

Unfähr ist Werbung immer dann, wenn sie mehr verspricht als sie hält.

Das gilt besonders für Werbeversprechen im Internet, weil der Verbraucher sich normalerweise auf die Angaben, Beschreibungen, Bekundungen, Fotos o. ä. verlassen muss und das Beworbene (noch) nicht selbst (über-)prüfen kann.

Darüber hinaus verspricht Werbung z. B. oft auch eine signifikante Arbeitserleichterung, was entsprechend auch mehr Lebensqualität mit sich bringen würde.

Wenn diese Eingenschaften versprochen werden, erwartet der Verbraucher sie auch und würde es sicher nicht tolerieren, wenn er getäuscht worden wäre.

Deshalb gilt in diesem Punkt, dass Werbeversprechen im Internet absolut in Ordnung sind, wenn die Beschreibung aus diesem Werbeversprechen ehrlich ist. Im besten Fall würde diese Werbung dann sogar ein Selbstläufer, denn jede/r Kunde/in freut sich, wenn die Erwartungen erfüllt wurden.

Keine Überteibungen in Werbeversprechen

Jeder kennt es noch aus den Kindertagen: Angeber hatten zwar gern mal das Wort, aber sie wurden auch schnell enttarnt.

Wer sich eine solche Pleite ersparen möchte, sollte sein Produkt oder seine Dienstleistung ehrlich bewerben und ehrlich beschreiben.

Die Wahrheit kommt ohnehin als Licht. Auch diese Tatsache, wenn man es vorher reichlich übertrieben hatte, kommt recht schnell ans Licht und schadet weit mehr als es je hätte nützen können.

Wenn Sie ein Produkt, eine Dienstleistung o. ä. bewerben, dann sparen Sie mit dieser übertriebenem Lob. Ansprüche wie „weltweit einzigartig“, „weltweit gefeiert“, weltweit Bestes / Größtes / Schönstes / Berühmtestes … verfehlen nur dann ihre Wirkung nicht, wenn sie der Wahrheit entsprechen.

Herausstellen von normalen Eigenschaften als Besonderheiten

In der Tat liest man täglich in allen möglichen Werbeanzeigen, was an Selbstverständlichkeiten geboten wird. Das gilt für Produkte und Dienstleistungen ebenso wie für Stellenangebote.

Ein Beispiel: immer wieder wird dort von manchem Arbeitgeber der ganz normale Tariflohn, den alle Arbeitnehmer in dieser Position und in diesem Unternehmen erhalten, als Besonderheit beworben – mitsamt einer interessanten Aufgabe.

Ebenso die Werbung für einen fahrbereiten Neuwagen oder ein essbares Brötchen. Selbstverständlichkeiten, wie z. B. eine Funktionstüchtigkeit von Elektrogeräten oder ein Gewährleistungsanspruch bei Neuware sollte den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und nicht als besonderes Extra beworben werden.

Kleingedrucktes nicht verheimlichen

In diesem Punkt wird sich die Werbung sicher nicht mehr ändern und vermutlich wird dies mittlerweile auch als normal hingenommen. Dabei gehört gerade dieser Punkt zu den Ärgernissen.

Wird beispielsweise geworben, dass Sie 10fach Payback – Punkte erhalten, dann kann es durchaus sein, dass Sie diese nur ab einem Mindestkaufbetrag angerechnet bekommen oder wenn Sie sich bei einer App angemeldet haben.

Solche „Mogelrabatte“ werden eigentlich regelmäßig angeboten und gehören deshalb vermutlich schon nicht mehr zu den no gos, obwohl sie es eigentlich sind.

Fazit

Werbung darf Produkte besonders hervorheben, sollte sich jedoch an zumindest die wichtigsten Grundregeln halten.

Dazu zählen:

  • Vermeidung von unlauterem Wettbewerb;
  • keine falschen Produktangaben;
  • keine Irreführung der Kunden und Verbraucher;
  • kein gesondertes Hervorheben oder Extrabepreisung für Selbstverständlichkeiten;
  • keine falschen Versprechen;
  • keine heimlichen Knebelverträge

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum – auch nicht in Sachen Werbung

Wer anständig ein Unternehmen führen möchte, kommt bisweilen nicht um Werbung herum. Es ist jedoch allemal besser, auf Werbung zu verzichten, wenn man die Werbeversprechen nicht einhalten kann und stattdessen fair zu sein.